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Entwicklungskonzepte / "Grenzenlos - Steinreich" (2007-2013) / Organisation




Organisation

Mit ihrer Struktur erfüllt die LAG die Vorgaben des Leader-Programmes. Die nachfolgende Grafik erläutert die Zusammensetzung der LAG aus ihren verschiedenen Gremien:

LAG_Gremienpyramide

   
   

Der Bottom-Up-Ansatz ist gleichermaßen Kernelement von Leader als auch Arbeitsprinzip der LAG. Daher ist es Ziel der LAG, möglichst viele Bürger, Organisationen und Verbände,
die keine politischen EntscheidungsträgerInnen sind, als Akteure zu gewinnen.Die LAG stellt sicher, dass die Entscheidungsgremien der LAG mindestens zur Hälfte mit Wirtschafts- und Sozialpartnern besetzt sind. Denn die Wi-So-Partner entscheiden nicht nur, sondern tragen den Entwicklungsprozess zu einem erheblichen Teil. Zudem sollen Frauen und Jugendliche angemessen repräsentiert sein.

Lokale Aktionsgruppe
In der Lokalen Aktionsgruppe Monheimer Alb – AltmühlJura sind, Stand 30. Mai 2007, 134 Personen Mitglied, davon 24 politische EntscheidungsträgerInnen. Sie sind alle in der
Region ansässig bzw. aufgrund ihres Aufgabenbereiches für die LAG zuständig.

Organe des Vereins sind

  • die LAG-Mitgliederversammlung (Mitgliederversammlung),
  • der LAG-Vorstand (Vorstand),
  • der LAG-Exekutivausschuss (Exekutivausschuss)

Satzung Stand 24032011

Am 05.03.2012 wurde die Geschäftsordnung in Kraft gesetzt

LAG_Geschäftsordnung_050312

   

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen. Sie ist insbesondere zuständig für

  • die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, der Jahresrechnung und des Prüfungsberichts
  • Entlastung des Vorstands
  • Genehmigung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr,
  • Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und Umlagen,
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins,
  • Wahl / Abberufung der Mitglieder des Vorstands, des Exekutivausschusses und der Kassenprüfer
  • Beschluss der Geschäftsordnung

Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

   
   
   

Die Protokolel der Hauptversammlungen zum herunterladen:

Protokoll~LAGJHV24032011

 

PROTOK~JHV 05032012eMail

Möchten Sie sich an der Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzepts beteiligen und Mitglied werden?

Beitrittserklärung Verein LAG MAAJ

   
   

Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister u. bis zu 2 Beisitzern. Die Funktion des Schriftführers wird dem LAG-Management übertragen. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.

Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Bestellung der Geschäftsführung;
  • Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Exekutivausschusses;
  • Vorbereitung und Einrichtung der beratenden Ausschüsse;
  • Führung der Vereinsgeschäfte, soweit sie nicht der Geschäftsführung übertragen sind;
  • Aufstellung und Fortschreibung der Geschäftsordnung;
  • Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
 

Exekutivausschuss
Der Exekutivausschuss ist das Entscheidungsgremium des Vereins in seiner Funktion als LAG im Sinne von Leader. Der Exekutivausschuss wird von der Mitgliederversammlung gewählt und setzt sich aus 34 Mitgliedern zusammen. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestimmt. Im Exekutivausschuss werden mindestens 50 % der Mitglieder durch die Wirtschafts- und Sozialpartner einschließlich der Verbände/Vereine gestellt. Der Anteil der Vertreter von kommunalen Gebietskörperschaften, Ämtern und Behörden liegt bei maximal 50 %. Bei Bedarf können Personen und Institutionen (z.B. Leader-Manager, Fachbehörden wie Ämter für Land- und Forstwirtschaft, Amt für ländliche Entwicklung, Naturschutzbehörden, Gesundheitsämter, andere Sachverständige) als beratende Mitglieder in die LAG geworben werden. Diese üben die Funktion eines nicht stimmberechtigten Fachbeirates aus.

Die Aufgaben des LAG-Exekutivausschusses im Einzelnen sind:

  • Festlegung von Förderprioritäten und Entscheidung über Förderkriterien,
  • Benennung und Quantifizierung von Indikatoren zur Programmbegleitung,
  • Prüfung der eingehenden Projektanträge auf Konsistenz mit der Entwicklungsstrategie, anhand der Auswahlkriterien
  • Beschluss über die vom Vorstand zur Förderung empfohlenen Projekte unter Beachtung der förderrechtlichen Bestimmungen,
  • Entgegennahme u. Bestätigung des Jahresberichtes des hauptberufl. LAG-Managements
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Bestätigung des regionalen Entwicklungskonzeptes oder dessen Fortschreibung,
  • Unterstützung der Mitglieder des Vorstandes u. des hauptberuflichen LAG-Managements
  • Evaluierung der Ziele, Aufgaben, Arbeitsweise, Umsetzung und Ergebnisse der LAG und des Vorstandes,
  • Begleitung der Vernetzung der Projekte und der Gesamtumsetzung innerhalb der Gebietskulisse und gebietsübergreifenden Zusammenarbeit,
  • Öffentlichkeitsarbeit (soweit nicht Aufgabe des LAG-Managements).
   

Hier finden Sie die aktuellen Mitglieder des Projektauswahl-Gremiums:

Mitglieder Exekutivausschuss

Nach dieser Kriterienliste werden die Projekte im Exekutivausschuss geprüft:

Kriterienliste Projektauswahl

Protokolle der letzten Projektauswahlverfahren zum herunterladen:

Protokoll Exek 220911

Sitzungsprotokoll 220710

   

Regionalmanagement
Um eine professionelle Umsetzung des LAG - Managements zu gewährleisten wurde im Mai 2004 ein hauptamtliches Regionalmanagement bzw. Geschäftsführung eingesetzt.
Zu den Kernaufgaben des Regionalmanagements gehören insbesondere

  • Führung der lokalen Akteure durch Zielvereinbarungen
  • Moderation des Entwicklungsprozesses
  • Begleiten des Bottom-up-Prozesses
  • Projektmanagement (Contracting, Controlling)
  • Kommunikation (Info-Fluss zu den Partnern Kommunen, Verbände, Behörden, lokalen Akteuren)
  • Öffentlichkeitsarbeit der LAG
  • Erfolgskontrolle, Rückkopplung
  • Zusammenarbeit mit dem Leader-Manager und Behörden
  • Informationstransfer zu anderen Leader-Einrichtungen.
  • Koordination des Entwicklungsprozesses

Dieses Modell hat sich bewährt und soll in der Zukunft fortgeführt werden. Deshalb haben alle Mitgliedskommunen der LAG Monheimer Alb – AltmühlJura in ihren
jeweiligen Gremien beschlossen, das LAG-Management in der bisher vorliegenden Form und Struktur auch für die kommende Förderperiode beizubehalten. Die Finanzierung des
Regionalmanagements ist somit gesichert.

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Lokale Aktionsgruppe (LAG)
MonheimerAlb - AltmühlJura e.V.

-Regionalmanagement-
Marktplatz 23, 86653 Monheim





gefördert aus Mitteln des
  Freistaates Bayern und der EU
im Rahmen des Programmes Leader